Ein absolutes Muss vor Inbetriebnahme bei einer Kfz-Neuzulassung

Kfz-NeuzulassungEgal, ob man sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft hat, vor Inbetriebnahme müssen Sie dieses Fahrzeug zulassen. Unter Zulassung versteht man die behördliche Erlaubnis, das Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen und zu führen. Diese Erlaubnis ist aufgrund der Identifikation, der Verkehrssicherheit sowie der Abführung der Kraftfahrzeugsteuer unabdingbar. Eine Kfz-Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen bedeutet allerdings nicht, dass es sich ausschließlich um einen Neuwagen handeln muss. Für die Zulassung ist übrigens das entsprechende Straßenverkehrsamt zuständig, welches dem Ort, der Stadt oder dem Kreis angehört. Diese Regelung gilt bereits seit dem 01.03.2007, vorher war es möglich den Wagen dort zuzulassen, wo er seinen regelmäßigen Standort hatte.

Kfz-Neuzulassung

Wichtige Dokumente für die Kfz-Neuzulassung

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Kfz-Neuzulassung von Neu- und Gebrauchtwagen zu gewähren, sollten beispielsweise alle Unterlagen vorhanden und griffbereit sein.

Bei Neuwagen:

  1. eVB
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II
  4. Personalausweis
  5. Bankverbindung

Bei Gebrauchtwagen:

  1. eVB
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II
  4. Personalausweis
  5. AU und HU Bescheinigung
  6. Bankverbindung

Für eine Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen, welche vorher stillgelegt waren, müssen Sie die Abmeldebescheinigung vorlegen.
Bei einer Neuzulassung im gleichen Kreis, müssen Sie übrigens die Nummernschilder des Vorbesitzers mit abgegeben und beim Straßenverkehrsamt entwerten.
Nach Vorlage aller Unterlagen beim Straßenverkehrsamt ist das Fahrzeug dann zugelassen und Sie können es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

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