Ersteinstufung Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung
Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie beim Schadenfreiheitsrabatt in die Schadenfreiheitsklasse 0 (aktuell meist 230 %) eingestuft. Der Prozentsatz kann je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren, die Schadenfreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines, werden Sie sofort mit SF 1/2 (aktuell überwiegend 140 %) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Polen, Türkei etc.) nicht anerkennt. In diesem Fall würde eine Einstufung mit SF 0 erfolgen.
Kfz-Versicherung berechnen mit dem Schadenfreiheitsrabatt
Viele Gesellschaften bieten jungen Leuten auch ohne dreijährigen Besitz eines Führerscheines die Möglichkeit, sofort mit 140 % (SF 1/2) einzusteigen, wenn deren Eltern bei diesem Versicherer ein Kraftfahrzeug versichert haben, das mit mindestens SF 1/2 eingestuft ist. Eventuell vorhandene weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers werden – sofern das erste Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 erreicht hat – ebenfalls günstiger eingestuft (Zweitwagenregelung).
Ehegattenregelung Schadenfreiheitsklasse
Als eine weitere Möglichkeit zum Sparen existiert noch die sogenannte „Ehegattenregelung“. Für den Fall, dass der Ehepartner bereits ein Fahrzeug (das sich mindestens in SF 1/2 befinden muss) versichert hat. Und Sie als Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen. Und nun ein eigenes Fahrzeug anmelden möchten, ist gleichfalls eine Einstufung mit SF 1/2 möglich.
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